Hunde-Einreise nach Frankreich

Einreise-Dokument Heimtierausweis

Offiziell gelten für die Einreise mit Haustieren nach Frankreich ähnliche Bestimmungen wie für die Einreise in andere EU-Länder, speziell die aktuelle Verordnung der europäischen Union für die Einreise von Haustieren in EU-Länder.

  • Dazu gehört auch eine gültige Bescheinigung über eine aktuelle Tollwut-Impfung.
  • In Frankreich wird die Regelung dahin gehend präzisiert, dass die Bescheinigung von einem Tierarzt ausgestellt sein soll, der im Herkunftsland des Tieres praktiziert.
  • Die nötigen Impfungen sind auch bei jungen Hunden und Welpen zu beachten. Es gibt keine Ausnahmen, d.h. ungeimpfte Welpen dürfen nicht einreisen.
  • Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, werden übrigens auch in Frankreich akzeptiert, wenn der Impfstoff separat auf dem Impfpass vermerkt wurde.
  • Als einheitliche Bescheinigung hat sich inzwischen der EU-Heimtierausweis bewährt, der von deutschen Tierärzten, soweit noch nicht vorhanden, ausgestellt wird. Hunde müssen mit Hilfe eines Mikrochips unter der Haut identifiziert werden können.

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Besonderheiten zur Hunde-Einreise

Hunderassen wie Dobermann und die deutsche Dogge gehören nicht zu den oben genannten Kategorien und dürfen mit nach Frankreich genommen werden. Das Verwenden eines Maulkorbes wird jedoch von der Französischen Botschaft empfohlen (Stand : 01.12.2021). Die Botschaft empfiehlt ebenfalls, im Zweifelsfall, wenn ein Hund vielleicht doch einer verbotenen Hunderasse zugerechnet werden könnte, diesen Hund nicht nach Frankreich mitzunehmen.

Bei Nachfragen empfehlen die französischen Behörden, sich an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft zu wenden. Im Fall von Kampfhunden bittet die Botschaft um die Zusendung eines Fotos des Hundes.

Die vorliegenden Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Trotzdem können wir aufgrund der sich ständig weiter entwickelnden gesetzlichen Detail-Verordnungen in der EU keine Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen. Befragen Sie vor allem bei kritischen Fragen Ihren Tierarzt oder die französische Botschaft.

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